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Datenschutz Grundverordnung

interner vs. externer DSB

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Die wichtigsten FAQs zu Facebook-Fanpages auf Basis der Datenschutzkonferenz finden Sie jetzt im Mitgliederbereich unter der neuen Rubrik "Aktuelles". Österreichische Datenschutzbehörde. Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - D 155.027 Die Nutzung von Google Analytics nur auf Basis von (alten) Standardvertragsklauseln reicht NICHT. Die Österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass der Einsatz von Google analytics auf einer Website eines österreichischen Unternehmens nach dem Urteil des EuGH Schrems II nur auf Basis der (online) abgeschlossenen Standardvertragsklauseln mit Google ohne zusätzliche Maßnahmen nicht zulässig ist. Es werden dabei nämlich Daten, die auf Google's Servern landen, in die USA übermittelt. Und die dort ansässigen Behörden haben nach den dort geltenden Gesetzen potentiell Zugang zu all diesen Daten.

Beratung auf höchstem Niveau

Wir analysieren und bewerten Ihre datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse beraten und unterstützen wie Sie bei der Erstellung eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes. Wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten zum Thema Datenschutz und -sicherheit zur Seite.

moderne Herangehensweise

Sie können das Thema Datenschutz ganz bequem outsourcen und vertrauensvoll in unsere Hände geben. Wir übernehmen die Haftung und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen neuen EU Datenschutz-Grundverordnung. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie die Kosten für Weiterbildungen Ihres Personals.

abgestimmte Services

Mit der Entscheidung für uns, als Ihr externer Datenschutzbeaufrtagte, haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Wir besitzen das nötige Fachwissen mit einer Affinität zur digitalen Welt und sind auf betrieblichen Datenschutz spezialisiert. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in Ihrem Betrieb eine gesetzeskonforme Datenschutzstruktur zu realisieren. Wir informieren Sie stetig über mögliche Änderungen im Bereich der DSGVO und der aufbauenden Gesetze, wenn diese von Ihrem Betrieb zu beachten sind.