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Die wichtigsten FAQs zu Facebook-Fanpages auf Basis der Datenschutzkonferenz finden Sie jetzt im Mitgliederbereich unter der neuen Rubrik "Aktuelles". Österreichische Datenschutzbehörde. Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - D 155.027 Die Nutzung von Google Analytics nur auf Basis von (alten) Standardvertragsklauseln reicht NICHT. Die Österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass der Einsatz von Google analytics auf einer Website eines österreichischen Unternehmens nach dem Urteil des EuGH Schrems II nur auf Basis der (online) abgeschlossenen Standardvertragsklauseln mit Google ohne zusätzliche Maßnahmen nicht zulässig ist. Es werden dabei nämlich Daten, die auf Google's Servern landen, in die USA übermittelt. Und die dort ansässigen Behörden haben nach den dort geltenden Gesetzen potentiell Zugang zu all diesen Daten.