Definitionen gemäß Datenschutzgrundverordnung

 

Personenbezogene Daten:

Alle Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Identifizierbar ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

 

Verarbeitung:

Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

 

Verantwortlicher:

Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

 

Auftragsverarbeiter:

Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

 

Empfänger:

Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offen gelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um ein Dritten handelt oder nicht.

 

Dritter:

Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiter befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

 

 

Einwilligung:

Jede freiwillige für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

 

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten:

Eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

 

Unternehmen:

Eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

 

Unternehmensgruppe:

Eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht.

 

Aufsichtsbehörde:

Eine von einem Mitgliedstaat eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

 

Privacy by Design

„Privacy by Design“ bedeutet, dass bereits bei der Entwicklung von Produkten und Leistungen, die Datenschutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik mit einbezogen werden müssen.

 

Privacy by Default

„Privacy by Default“ bedeutet, dass bei Produkten und Leistungen standardmäßig die höchste Datenschutzstufe voreingestellt ist.

 

Double-Opt-In

Bei dem Double-Opt-In Verfahren muss der Abonnent eines Newsletters oder Unternehmensinformationen dieses in zwei Schritten bestätigen. D.h. die erste Bestätigung erfolgt bei der Registrierung und eine weitere bei z.B. einer im Anschluss erzeugten Email, die eine erneute Bestätigung der Zustimmung einfordert.