Auf den Punkt gebracht

Wann?

25. Mai 2018.

Wer?

Betroffen sind alle Unternehmen innerhalb der EU die personenbezogenen Daten verarbeiten. Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen sobald Sie personenbezogenen Daten aus Ländern der EU verarbeiten.

Neu vs. alt?

Bisherige Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes finden sich in der DSGVO wieder. Änderungen ergeben sich bei der inhaltlichen Ausgestaltung der personenbezogenen Daten, den Erlaubnisgrundlagen, Einwilligungen, Informationspflichten, Betroffenenrechten, Bußgeldern, Rechenschaftspflichten und Verantwortlichkeiten.

Bisherige Datenschutzerklärungen?

Bisherige Datenschutzerklärungen behalten ihre Gültigkeit, müssen jedoch aufgrund der Anpassungen und erhöhten Detailtiefe einem Update unterzogen werden.

Rechenschaftspflicht?

Die neue Rechenschaftspflicht setzt eine Dokumentation der Verarbeitungsprozesse sowie ggf eine Datenschutzfolgeabschätzung voraus.

Konsequenzen?

Die Bußgelder werden auf bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes erhöht.