Die Datenschutzgrundverordnung ist bereits seit 2016 in Kraft und wirkt ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Der Datenschutzbeauftragte ist für nahezu alle Unternehmen-insbesondere die personenbezogene Daten z.B. ihrer Kunden nutzen- Pflicht. Die Voraussetzungen hierfür sind im neuen § 38 BDSG festgelegt. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bestellung riskieren Sie nicht nur Abmahnungen sondern auch massive Busgelder.
Nutzen Sie unseren Service:
Der Einsatz des externen Datenschutzbeauftragten sichert die Qualität des Datenschutzes bei deutlich geringeren Kosten. Machen Sie Ihr Autohaus fit für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und stärken Sie das Vertrauen zu Ihren Kunden und Partnern.
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Datenschutzbeauftragten und Sie können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherzustellen.
Benennen Sie uns als Ihren persönlichen Datenschutzbeauftragten: „Wir kümmern uns!“
Bestandsaufnahme
Um ein genaues Verständnis davon zu bekommen, wie in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird, muss eine Analyse der aktuell realisierten Rahmenbedingungen einer Datenverarbeitung stattfinden – die Ermittlung des sogenannten Ist-Zustandes.
Umsetzung
Unser externer Datenschutzbeauftragter wird Sie, auf Grundlage der Ergebnisse aus der vorangegangenen Analyse, beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und unterstützen.
Betreuung
Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter stets in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Unsere Leistungen bei Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Vergütung der organschaftlichen Stellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und dessen Haftpflicht
Erreichbarkeit für die Unternehmensleitung, Beschäftigte und Betroffene
Kurzberatungen in Datenschutzsachen via Telefon und Email (eine Stunde pro Monat)
Bereitstellung von Online-Unterlagen zur Erstellung der notwendigen Verzeichnisse (Formulare aller gesetzlichen Vorgaben und Erläuterungen)