DSGVO:
Am 25. Mai 2018 wirkt das neue und europaweit vereinheitlichte Datenschutzrecht unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Damit werden das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) abgelöst. Technologische Entwicklungen und die fortschreitende Digitalisierung verlangen eine Überarbeitung des bisherigen Rechts. Der Grundgedanke, die Grundrechte und Grundfreiheiten jeder natürlichen Person zu schützen, bleibt bestehen. Ziel der neuen EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine Harmonisierung und Modernisierung des Datenschutzrechts sowie verschärfte Regelungen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten. Mit der Verordnung gehen zahlreiche neue Pflichten für Unternehmer und Privatpersonen einher. Die Anforderungen sind komplex und erfordern fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Facetten des Datenschutzes. Verstöße gegen den Datenschutz werden zukünftig mit hohen Bußgeldern geahndet.
Die Voraussetzungen dafür sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegt. Bei Verstößen gegen die Verordnung riskieren Sie Abmahnungen oder massive Bußgelder.