Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob die Ausbildung eines internen Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zu einer externen Beauftragung sinnvoller ist.

Prinzipiell spielt es keine Rolle, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten liegt in der Kenntnis der internen Prozesse und beteiligten Personen sowie Ansprechpartner. Die langjährige Kenntnis des Unternehmens kann jedoch auch hinderlich sein, da der Blick und ggf diverse prozessuale Missstände übersehen oder sogar wegargumentiert werden. Hier liegt der Vorteil der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser blickt unbefangen und objektiv auf das Unternehmen und kann sich so unbefangen in den Datenschutz mit Fachkunde und Erfahrung (auch aus anderen Unternehmen) einbringen. Darüber hinaus hat der externe Datenschutzbeauftragte keinen besonderen Kündigungsschutz und kann gemäß Vertragslaufzeit auch jederzeit wieder abbestellt werden. Das Risiko bei Unzufriedenheit ist hier deutlich reduziert.